Vertragsbedingungen
Der Vermieter (J
en s Gi en au, G ar te nw eg 1 9, 5 35 33 A nt we il er) vermietet eine möblierte Ferienwohnung in Spanien (auf Mallorca) an Urlaubsgäste. Dieser Mietvertragsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage des Mietvertrags. Ältere Mietvertragsbedingungen sind mit Veröffentlichung dieses Dokuments unwirksam.§1 Vermietungsgegenstand
Vermietet wird eine Ferienwohnung in einem Mehrfamilenhaus(zweite Etage) in Colònia de Sant Jordi auf Mallorca. Die Wohnung hat eine Grundfläche von 140 qm inkl. Terrassen. Sie verfügt neben Küche und Salon über 3 Doppelschlafzimmer und 2 Badezimmer. Der Zugang zu der Wohnung erfolgt durch ein Treppenhaus. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Grundriss und Ausstattungsbeschreibung sind im Internet unter der Adresse http://www.coloniasantjordi.de/ abrufbar.
§2 Mietverhältnis, Dauer und Gebrauch
1. Das Mietverhältnis bezieht sich auf die Ferienwohnung gemäß § 1 mit der Adresse Spanien, Mallorca, 07640 Ses Salines, Colonia de Sant Jordi, Calle Carabela No 3 (in der zweiten Etage). Die Ferienwohnung darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht länger als im Mietvertrag vereinbart belegt oder dritten Personen überlassen werden.
2. Der Mietpreis für die Ferienwohnung umfasst die Nutzung aller Räume und sämtlicher Einrichtungen, sofern nicht explizit anderes vereinbart wurde. Lediglich im Raum neben der Küche, hat der Vermieter seine Fahrräder und in dem linken Teil des dort aufgestellten Schrankes, private Gegenstände gelagert, die dem Mieter und Dritten nicht zur Verfügung stehen. Sollten bei der Buchungsanfrage weniger als die möglichen 3 Schlafzimmer angefragt wirden sein, so stehen auch nur die angefragten Schlafzimmer zur Verfügung. Sämtliche Verbrauchskosten (Wasser und Strom) sind im Mietpreis und den vereinbarten Pauschalen enthalten.
3. Der Bezug und die Nutzung der Ferienwohnung können am vereinbarten Anreisetag frühestens um 16:00 Uhr erfolgen. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
4. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung vom Mieter bis spätestens 10:00 Uhr in besenreinem Zustand geräumt sein. Der Mieter verpflichtet sich folgende Arbeiten unmittelbar zuvor noch selbst zu erledigen:
5. Entstehen durch Unterlassung Folgekosten (Zusatzreinigung, Verwitterung von Gegenständen, Zerstörung von Gegenständen etc.) ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
6. Der Mieter muss den Vermieter rechtzeitig informieren, sofern die Zeiten für die An- oder Abreise nicht eingehalten werden können, damit unter Umständen eine individuelle Lösung abgestimmt werden kann.
7. Der Vermieter gewährleistet, dass die Ferienwohnung dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht. Sollte die Wohnung selbst oder Teile der Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand sein, wird dem Vermieter von Seiten des Mieters eine Frist von 3 Werktagen zur Mängelbeseitigung eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag der Mängelanzeige. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen bei den Kommunikationseinrichtungen (z.B. Telefon und Internet), TV/Radio sowie der Wasser- und/oder Energieversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt (z.B. Einbruch, Diebstahl, Wasser- oder Sturmschäden). Der Vermieter kann auch nicht haftbar gemacht werden für Straßen- und Bauarbeiten, die er nicht selber zu verantworten hat.
2. Der Mietpreis für die Ferienwohnung umfasst die Nutzung aller Räume und sämtlicher Einrichtungen, sofern nicht explizit anderes vereinbart wurde. Lediglich im Raum neben der Küche, hat der Vermieter seine Fahrräder und in dem linken Teil des dort aufgestellten Schrankes, private Gegenstände gelagert, die dem Mieter und Dritten nicht zur Verfügung stehen. Sollten bei der Buchungsanfrage weniger als die möglichen 3 Schlafzimmer angefragt wirden sein, so stehen auch nur die angefragten Schlafzimmer zur Verfügung. Sämtliche Verbrauchskosten (Wasser und Strom) sind im Mietpreis und den vereinbarten Pauschalen enthalten.
3. Der Bezug und die Nutzung der Ferienwohnung können am vereinbarten Anreisetag frühestens um 16:00 Uhr erfolgen. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
4. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung vom Mieter bis spätestens 10:00 Uhr in besenreinem Zustand geräumt sein. Der Mieter verpflichtet sich folgende Arbeiten unmittelbar zuvor noch selbst zu erledigen:
- Spülen des Geschirrs,
- Entleeren der Geschirrspülmaschine,
- Entleeren der Waschmaschine bzw. Aufhängen von Wäsche auf der rückwärtigen Terrasse (Hauswirtschafts-Balkon),
- Entleeren der Papier- und Mülleimer,
- Aufräumen des Kühlschranks (entsorgen der verbliebenen Lebensmittel),
- Polster der Terrassenmöbel in den Salon legen,
- Fensterläden und Fenster/Terrassentüren schließen (Sturmgefahr),
- Eingangstür abschließen.
5. Entstehen durch Unterlassung Folgekosten (Zusatzreinigung, Verwitterung von Gegenständen, Zerstörung von Gegenständen etc.) ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
6. Der Mieter muss den Vermieter rechtzeitig informieren, sofern die Zeiten für die An- oder Abreise nicht eingehalten werden können, damit unter Umständen eine individuelle Lösung abgestimmt werden kann.
7. Der Vermieter gewährleistet, dass die Ferienwohnung dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht. Sollte die Wohnung selbst oder Teile der Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand sein, wird dem Vermieter von Seiten des Mieters eine Frist von 3 Werktagen zur Mängelbeseitigung eingeräumt. Die Frist beginnt an dem Tag der Mängelanzeige. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen bei den Kommunikationseinrichtungen (z.B. Telefon und Internet), TV/Radio sowie der Wasser- und/oder Energieversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt (z.B. Einbruch, Diebstahl, Wasser- oder Sturmschäden). Der Vermieter kann auch nicht haftbar gemacht werden für Straßen- und Bauarbeiten, die er nicht selber zu verantworten hat.
§3 Buchungs- und Zahlungsbedingungen
1. 30% des vereinbarten Gesamtmietpreises (Mietpreis inkl. der vereinbarten Nebenkostenpauschalen) sind als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung unaufgefordert auf das Bankkonto des Vermieters einzuzahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang auf dem Bankkonto des Vermieters. Die restlichen 70 % des Gesamtmietpreises sind 20 Tage vor Bezug der Ferienwohnung fällig.
2. Die Gebühr für die Endreinigung in Höhe von 150,- Euro ist vor Ort an unseren Vertragspartner, Frau Nina Braun in bar zu entrichten. Es ist mit ihr rechtzeitig vor Abreise Kontakt telefonisch aufzunehmen (sie spricht spanisch und deutsch) und einen Termin für die Übergabe der Gebühr zu vereinbaren. Ihre Rufnummer lautet: +34 636693864, per E-Mail ist sie zu erreichen unter der Adresse ninabraun@hotmail.es .
2. Die Gebühr für die Endreinigung in Höhe von 150,- Euro ist vor Ort an unseren Vertragspartner, Frau Nina Braun in bar zu entrichten. Es ist mit ihr rechtzeitig vor Abreise Kontakt telefonisch aufzunehmen (sie spricht spanisch und deutsch) und einen Termin für die Übergabe der Gebühr zu vereinbaren. Ihre Rufnummer lautet: +34 636693864, per E-Mail ist sie zu erreichen unter der Adresse ninabraun@hotmail.es .
§4 Vertragsabschluss, Kündigung durch den Vermieter
1. Dieser Mietvertrag kommt mit Zahlung der unter § 3 Punkt 1 erläuterten Anzahlung automatisch zustande. Der Mieter erkennt mit der Anzahlung die Mietbedingungen und diesen Vertrag umgehend und automatisch vollumfassend an. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt den Vertrag zu kündigen und kann darüber hinaus Schadenersatz geltend machen.
2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere (dritte) Personen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich.
3. Eine Kündigung des Vermieters ist in folgenden Fällen ohne Fristen zulässig:
4. In jedem Fall bleibt der mögliche Schadenersatz des Vermieters, auf die Höhe der bereits vom Mieter bezahlten Miete beschränkt. D.h. der Mieter erhält über die Rückzahlung seiner Miete hinaus, keine weiteren Schadenersatzzahlungen durch den Vermieter, sofern rechtlich zulässig.
2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere (dritte) Personen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter möglich.
3. Eine Kündigung des Vermieters ist in folgenden Fällen ohne Fristen zulässig:
- Infolge des Eintritts unvorhergesehener und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z.B. Hochwasser, Brand, Sturmschäden, Baumängel, Schaden an den Versorgungsleitungen, Einbruch, Verwüstung, Diebstahl etc.) ist die Nutzung der Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.
- Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters, insbesondere Verstößen gegen die Hausordnung und nachhaltiger Störung des Hausfriedens.
4. In jedem Fall bleibt der mögliche Schadenersatz des Vermieters, auf die Höhe der bereits vom Mieter bezahlten Miete beschränkt. D.h. der Mieter erhält über die Rückzahlung seiner Miete hinaus, keine weiteren Schadenersatzzahlungen durch den Vermieter, sofern rechtlich zulässig.
§5 Vertragskündigung durch den Mieter, Schadenersatz
1. Der Mieter kann vor Beginn der Mietdauer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter den Mietvertrag kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vermieter.
2. Der Mieter ist im Fall einer Kündigung verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters wie folgt zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Feriengäste nicht gelingt, die Ferienwohnung in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten.
3. Kündigt der Mieter vor Bezug der Wohnung, ist er zur Zahlung der Nebenkostenpauschalen und der Endreinigung nicht verpflichtet.
4. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden einstanden ist.
5. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
6. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten eventuell entstehenden Mehrkosten.
2. Der Mieter ist im Fall einer Kündigung verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters wie folgt zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Feriengäste nicht gelingt, die Ferienwohnung in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten.
- Bei einer Kündigung bis 45 Tage vorm dem Anreisedatum 30% der Gesamtmietsumme
- Bei einer Kündigung bis 30 Tage vor dem Anreisedatum 70% der Gesamtmietsumme
- Bei einer Kündigung weniger als 15 Tage vor dem Anreisedatum 100% der Gesamtmietsumme
3. Kündigt der Mieter vor Bezug der Wohnung, ist er zur Zahlung der Nebenkostenpauschalen und der Endreinigung nicht verpflichtet.
4. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden einstanden ist.
5. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
6. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten eventuell entstehenden Mehrkosten.
§6 Schlüssel, Schließanlage
1. Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung anzufertigen. Beim Auszug darf der Mieter keine Schlüssel zurückbehalten.
2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass bei Verlust eines Schlüssels die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen das Schloss ersetzt oder geändert werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.
2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass bei Verlust eines Schlüssels die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen das Schloss ersetzt oder geändert werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schlüsselverlust unverzüglich zu melden. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.
§7 Benutzung der Ferienwohnung
1. Der Mieter hat die Ferienwohnung, die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung und Lüftung der Mieträume zu sorgen.
2. Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen.
2. Der Mieter darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen.
§8 Instandhaltung, Schäden an der Ferienwohnung
1. Der Mieter ist für alle zur Ferienwohnung gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthaltes ggf. in oder an der Ferienwohnung entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern oder durch Versäumung einer sonstigen Pflicht vom Mieter entstehen. Hinweis: Die Wohnung liegt am Meer. Wind und Sturm sind jederzeit möglich. Es ist daher immer darauf zu achten die Fenster und Fensterläden zu sichern (oder besser zu schließen)!
2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies dem Vermieter unverzüglich, nicht erst bei Abreise, anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
3. In Spülstein, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder – gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
4. Tritt in den Mieträumen der Ferienwohnung Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall der Wohnung mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Mieters (Öffnen nicht erlaubter innerer Luftschächte o.ä.) ursächlich ist oder er den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (z.B. Renovierungskosten, Mietausfall usw.) dem Vermieter zu erstatten.
5. Alle Schäden sind unverzüglich – spätestens jedoch am Abreisetag zu melden und unverzüglich zu ersetzen. Die Kaution wird verrechnet.
2. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies dem Vermieter unverzüglich, nicht erst bei Abreise, anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
3. In Spülstein, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder – gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
4. Tritt in den Mieträumen der Ferienwohnung Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern für den Befall der Wohnung mit Ungeziefer ein falsches Wohnverhalten des Mieters (Öffnen nicht erlaubter innerer Luftschächte o.ä.) ursächlich ist oder er den Ungezieferbefall begünstigt hat oder das Ungeziefer vom Mieter eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (z.B. Renovierungskosten, Mietausfall usw.) dem Vermieter zu erstatten.
5. Alle Schäden sind unverzüglich – spätestens jedoch am Abreisetag zu melden und unverzüglich zu ersetzen. Die Kaution wird verrechnet.
§9 Weitere Bestimmungen
1. Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme (insbesondre auch gegenüber den anderen Bewohnern des Hauses) aufgefordert. Rundfunk, Fernseh- und Phonogeräte sind in Zimmerlautstärke einzustellen. Türwerfen und lautstarke Unterhaltung außerhalb der Ferienwohnung sind nach Möglichkeit zu unterlassen. Generell muss in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie nach 23:00 Uhr Zimmerlautstärke gelten.
2. Zur Wohnung gehört kein separater PKW-Parkplatz, es sind die öffentlichen Verkehrsparkplätze zu benutzen.
3. Der Vermieter sowie sein Vertreter vor Ort sind berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Mieter die Ferienwohnung zu betreten. In besonderen Situationen z.B. Gefahr für andere oder Reparaturleistungen darf der Vermieter oder ein von ihm bestellter Verwalter das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
4. Für diesen Vertrag gilt eine Haftungsbeschränkung. Möglicher Schadenersatz bleibt auf die Höhe des bezahlten Mietpreises beschränkt. Im Falle eines schweren Vertragsverstoßes durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen erhält der Mieter über die Rückzahlung seiner Miete hinaus, keine weiteren Schadenersatzzahlungen durch den Vermieter, sofern rechtlich zulässig.
2. Zur Wohnung gehört kein separater PKW-Parkplatz, es sind die öffentlichen Verkehrsparkplätze zu benutzen.
3. Der Vermieter sowie sein Vertreter vor Ort sind berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Mieter die Ferienwohnung zu betreten. In besonderen Situationen z.B. Gefahr für andere oder Reparaturleistungen darf der Vermieter oder ein von ihm bestellter Verwalter das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
4. Für diesen Vertrag gilt eine Haftungsbeschränkung. Möglicher Schadenersatz bleibt auf die Höhe des bezahlten Mietpreises beschränkt. Im Falle eines schweren Vertragsverstoßes durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen erhält der Mieter über die Rückzahlung seiner Miete hinaus, keine weiteren Schadenersatzzahlungen durch den Vermieter, sofern rechtlich zulässig.
§10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Die Parteien vereinbaren die Geltung deutschen Rechtes. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dessen Region die Ferienwohnung liegt.
2. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
3. Diese Mietvertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und werden mit Überweisung der Anzahlung durch den Mieter in vollem Umfang anerkannt.
4. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht.
2. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
3. Diese Mietvertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und werden mit Überweisung der Anzahlung durch den Mieter in vollem Umfang anerkannt.
4. Sonstige Vereinbarungen bestehen nicht.